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DRK-Therapie-und Schulhund Ausbildung

Wir bilden die Hunde für ehrenamtlichen Einsätze in Schulen (Schulhund), in Kindergärten, in Kitas, in Altenheimen, im Hospiz, in Behinderterwohnheimen, in Förderschulen, in UNI-Kliniken und für private Hausbesuche und etc. aus.

Voraussetzungen vor Beginn der Ausbildung

  • Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als 1 Jahr
  • Erste-Hilfe am Hund (darf nachgereicht werden)
  • Gesundheitszeugnis vom Hund
  • Kopie Impfbuch mit aktueller Impfung
  • Nach Eignungstest: polizeiliches Führungszeugnis vorlegen

 

Anforderungen an den Hund

  • Der Hund ist mindestens 2 Jahre alt
  • Er hat ein ausgeglichenes Wesen und eine hohe Reizschwelle
  • Er liebt den Kontakt zu Menschen
  • Er hat eine gute Sozialisation und einen guten Grundgehorsam
  • Er ist in der Lage, den Kontakt zu den Betreuten eigenständig herzustellen
  • Er bleibt souverän auch in unangenehmen Situationen
  • Er hat eine gute Bindung und orientiert sich an seinem Menschen
  • Er zeigt ein entspanntes Verhalten bei Hundebegegnungen
  • Er ist gesundheitlich stabil und wird regelmäßig tierärztlich untersucht
  • Er weist die erforderlichen Impfungen vor

Die Hunde sollten kastriert sein oder für den Zeitraum der Ausbildung hormonell behandelt werden.

Ablauf der Ausbildung

  • Die Ausbildung beginnt mit einem ersten Kennenlernen, bei der sich die Ausbilder einen ersten Überblick über die angehenden Teams verschaffen.
  • Im Eingangstest werden die o.g. Voraussetzungen geprüft. Nur wenn er diese bestanden hat, kann die Ausbildung beginnen.
  • Die Ausbildung selbst besteht aus 4 Theorieabenden und 4 Ausbildungswochenenden. Diese enthalten viele praktische Übungen, die den Hund auf möglichst viele Situationen vorbereitet, die ihm später begegnen werden.
  • Die Theorieabende stehen jeweils unter einem eigenen Rahmenthema, zu dem auch externe Fachreferenten eingeladen werden.
  • Einen weiteren, wichtigen Schwerpunkt bilden die Hospitationen in 3 unterschiedlichen Einrichtungen, in denen sich Hund und Halter bei unterschiedlichen Anforderungen bewähren müssen. Diese Hospitationen finden in einem Altenheim, in einem Kindergarten sowie in er Behindertenwohngruppe statt.
  • Die Einsätze werden bei der Beurteilung des Hundes auf seine Eignung hinzugezogen und sind somit Teil der Abschlussprüfung.
  • Am Ende der Ausbildung steht eine Prüfung in Theorie und Praxis: Die Prüfung wird von einer externen, ausgebildeten Prüferin der IGTH (Interessengemeinschaft Therapiehunde) abgenommen. Nach bestandener Prüfung wird noch polizeiliches Führungszeugniss benötigt.
  • Die Ausbilder behalten sich vor, die Ausbildung jederzeit zu beenden, wenn erkennbar wird, dass ein Team den wachsenden Anforderungen nicht gewachsen und somit für die Therapiehundearbeit nicht geeignet ist. Hierbei kommt den o.g. Hospitationen eine besondere Bedeutung zu.


Sowohl die Ausbildung als auch die schriftliche und praktische Abschlussprüfung basiert auf den von der VTHS (Verein Therapiehunde Schweiz) zur Verfügung gestellten Unterlagen und Erfahrungen. Sie wurden weitestgehend unverändert von der IGTH (Interessengemeinschaft Therapiehunde) und dem Roten Kreuz übernommen.