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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursbuchung beim DRK-Landesverband Saarland e.V.

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anmeldung und Teilnahme an allen Aus,- Fort-, und Weiterbildungsangeboten (Lehrgänge, Kurse, Seminare, Veranstaltungen, Tagungen usw.) des Deutschen Roten Kreuzes im Saarland.
Die AGB gelten sowohl gegenüber externen Teilnehmern ohne DRK- Zugehörigkeit als auch DRK- internen Teilnehmern, ebenso gegenüber weiteren Dritten wie z.B. Unternehmen, Behörden etc., es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Die bei den einzelnen Veranstaltungen aufgeführten Termine geben jeweils den ersten, bzw. letzten Unterrichts-/Veranstaltungstag an.

2. Zugangsvoraussetzungen

Der Teilnehmer bzw. die entsendende Stelle ist dafür verantwortlich, dass die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Alle erforderlichen Unterlagen sind der Anmeldung beizufügen. Sollte eine Anmeldung bzw. eine Teilnahme unter falschen Bedingungen erfolgen, so haftet das Deutsche Rote Kreuz nicht für daraus resultierende Schäden jeglicher Art.
Die Teilnahme an Lehrgängen ist nur bei entsprechender Gesundheit möglich. Über persönliche Einschränkungen muss der Lehrgangsteilnehmer eigenverantwortlich bei Veranstaltungs- und/ oder Unterrichtsbeginn die entsprechende Lehrkraft informieren.
Die entsprechenden Bestimmungen der beteiligten DRK-Verbände (etwaige Ausführungsbestimmungen bzw. Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften) sind zu beachten.
Wir behalten uns vor, die Zugangsvoraussetzungen stichprobenartig zu überprüfen. Als Grundlage dienen die Eintragungen im DRK- Server.

3. Datenschutz

Datenschutz ist uns wichtig. Deshalb ist das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) für uns selbstverständlich.
Wir weisen darauf hin, dass die für die Teilnehmerbetreuung erforderlichen personenbezogenen Daten in unserer EDV erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

Wir nutzen personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung oder zu einem sonstigen vor Datenabgabe vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe ihrer Daten erfolgt zu den oben genannten Zwecken oder falls dies gesetzlich gefordert ist. Gemäß der Datenschutzgrundverordnung haben Sie das Recht auf Information, Löschung oder Berichtigung ihrer persönlichen Daten. Wir gewähren Ihnen jederzeit Einsicht in die Verwendung. Kontaktieren Sie uns einfach dafür. Weitere Informationen erhalten Sie in der hinterlegten Datenschutzerklärung.

4. Anmeldung

Anmeldungen sind frühestmöglich vorzunehmen, dies erleichtert die Planung der Veranstaltungen und kommt somit den Lehrgangsteilnehmern zu Gute.
Die Anmeldung erfolgt über unseren Veranstaltungskalender (Online-Portal), telefonisch, per E-Mail oder über den Postweg. Die entsprechenden Anmeldebögen und Adressen sind im Veranstaltungskalender hinterlegt. Interne DRK- Anmeldungen sind schriftlich vorzunehmen und bedürfen der jeweiligen Genehmigung der zuständigen Untergliederung (OV, KV) mittels Sichtvermerk (Stempel und Unterschrift).

Anmeldeschluss ist, sofern keine anderen Bestimmungen gelten, vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständig und korrekt ausgefüllten Anmeldeunterlagen vorliegen. Über das Online-Portal erhält der Kunde unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung. Diese stellt noch nicht die Vertragsannahme dar. Der Vertragsschluss kommt erst nach Prüfung der jeweiligen Vorgaben durch Übersendung einer elektronischen oder schriftlichen Bestätigung zustande.

Kann eine Lehrgangsanmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies umgehend mitgeteilt. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung besteht nicht.
Bestehen im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung organisatorische und inhaltliche Fragen, so können diese direkt an den jeweiligen Veranstalter gestellt werden.

5. Absagen,AusfallundVerlegungvonVeranstaltungen

Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit aus wichtigen Gründen eine Veranstaltungen abzusagen und/oder sie auf einen anderen Termin zu verschieben.

Wichtige Gründe können u.a. sein

  • Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
  • Krankheit der Lehrkraft

  • Eintreten unvorhersehbarer Ereignisse.

 
Eine Absage wird den Teilnehmern schnellstmöglich vor Lehrgangsbeginn mitgeteilt.
Dem entsprechenden durchführenden DRK-Verband erwachsen hierdurch keinerlei weitere Verpflichtungen.
Sollte eine Teilnahmegebühr bereits bezahlt sein, wird dieses selbstverständlich umgehend zurückerstattet.

6. Ausfallregelung und Rücktritt

Sollte nach erfolgter Anmeldung eine Teilnahme nicht möglich sein, so bitten wir um schnellstmögliche Absage, bzw. bei Erkrankungen oder verspäteter Anreise um Mitteilung an den Veranstalter oder die jeweilige Ausbildungsstätte.

Eine Kündigung des Teilnahmevertrages ist bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Für die Umsetzung ist jeder DRK- Kreisverband und der DRK-Landesverband selbst verantwortlich.

Regelung DRK-Landesverband:
Bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt bei einer Kündigung eine Bearbeitungsgebühr i.H. von 40% der Lehrgangskosten an. Weitere entstandene Kosten, wie beispielsweise gebuchte Übernachtungen oder Verpflegung, werden gesondert berechnet.
Eine spätere Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Bei einer örtlichen Verlegung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung durch den Teilnehmer.

7. Ausschluss von Teilnehmer



Der Veranstalter behält sich vor, Kunden von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen, wenn sie während der Veranstaltung eine Straftat (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung, etc.) begehen, oder trotz Ermahnung andere Tatbestände begehen, die den geregelten Ablauf der Veranstaltung in Frage stellt, in sonstiger Weise die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes zuwiderhandeln oder Zahlungsvereinbarungen nicht einhalten.
In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung von Lehrgangsgebühren bzw. Forderungen durch den Veranstalter bleiben bestehen.

8. Lehrgangsmaterialien



Sofern im Rahmen der Veranstaltungen Lehrgangsunterlagen zur Verfügung gestellt werden, sind diese nach bestem Wissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen. Eine diesbezügliche Haftung ist ausgeschlossen. Wir erwarten von allen Teilnehmenden, dass die zur Verfügung gestellten Materialien wie z.B. Übungsphantome, Übungsmaterialien oder technische Geräte (Defibrillatoren, etc.) pfleglich behandelt und sachgerecht angewendet werden. Zum Verbleib beim Teilnehmer bestimmte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Kosten Eigentum des Veranstalters.

9. Teilnahmebescheinigung

Die Teilnahmebescheinigungen bzw. Lehrgangszertifikate werden den Teilnehmern in der Regel nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges am Ende der Veranstaltung ausgehändigt.
Bei DRK-internen Ausbildungen erhält die entsendende Stelle eine entsprechende Kopie.

10. Einzelvereinbarungen


Einzelvereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

11. Haftung

Der Bildungsanbieter haftet gegenüber seinen Vertragspartnern außerhalb des DRK auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Der Bildungsanbieter haftet für Schäden, aus denen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, welche auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen.
Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12. Urheberrechtsschutz / Salvatorische Klausel

Die dem Kunden ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitigen Nutzung der ausgehändigten Unterlagen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

13. Wirksamkeit der AGB’s

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen nicht.
Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
    
14. Rechtswahl/Gerichtsstand/Gültigkeit

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.