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    Corona-Hilfsfonds

    Ansprechpartnerin

    Frau
    Ekaterina Ritter

    Tel: 0681 5004 109
    RitterE@drk.saarland

    Wilhelm-Heinrich-Str. 9
    66117 Saarbrücken

    In der Corona-Krise ist nicht nur das Engagement unserer Ehrenamtlichen enorm, auch die Spendenbereitschaft seitens Bevölkerung und Unternehmen ist groß. So ist es nun möglich, über die DRK-Landesverbände als Kreisverband, Ortsverein oder Gemeinschaft, Mittel aus dem Corona-Hilfsfonds #füreinander des Deutschen Roten Kreuzes für konkrete Beschaffungen oder Projekte zu erhalten.


    Förderfähig sind Beschaffungen, Projekte und auch Personalkosten, die im direkten Zusammenhang mit Corona stehen, also die Anschaffung von Schutzkleidung oder die Bereitstellung von Personal für Testzentren oder Einkaufsprojekte. Nicht förderfähig sind Verwaltungskosten, Ersatz für ausgefallene Veranstaltungen (Sanitätsdienste) und bereits durch andere Mittel geförderte Projekte. Der Landesverband und der Bundesverband behalten sich vor, Projekte und Beschaffungen, die im Rahmen des Hilfsfonds durchgeführt wurden, medial zu nutzen, um die Spannweite der Hilfsprojekte des DRKs im Saarland zu zeigen.

    Mit den Mitteln des Corona-Hilfsfonds ist es uns möglich, weiterhin gewohnt schlagkräftig, vielleicht sogar innovativ, aber in jedem Fall verlässlich für den Schutz der Bevölkerung einstehen zu können, denn nicht nur in der aktuellen Lage sehen wir deutlich: Wir werden gebraucht! Wir sind froh, dass  die Mittel des Corona-Hilfsfonds die Arbeit unseres DRKs direkt vor Ort unterstützen.

    Die Beantragung der Mittel erfolgt durch eine verantwortliche Person der Gliederung und ist dabei schnell und unkompliziert möglich!

    Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zur Beantragung brauchen:

    Antragsbogen (digital ausfüllbar oder ausdruckbar)

    Ausgefüllten Antragsbogen per Mail, Post oder Fax bis zum 20. Dezember 2020 an den Landesverband schicken. Bei Bedarf kann Ihnen der Antragsbogen auch per Post zur Verfügung gestellt werden, hierzu wenden Sie sich bitte an Fr. Geimer-Klein unter den unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass jeder Antrag auch einen Kostenvoranschlag, ein Angebot oder eine Rechnung über den jeweiligen Antragsgegenstand benötigt. Diese können Sie als Kopie oder Scan einfach dem Antragsbogen beifügen.

    Den ausfüllbaren Antragsbogen können sie hier herunterladen.

    Muster-Antragsbogen als Ausfüllhilfe

    Um Ihnen eine Ausfüllhilfe an die Hand zu geben, haben wir Ihnen einen ausgefüllten Muster-Antragsbogen vorbereitet.

    Fragen? Unklarheiten? – Lösungen! im FAQ Corona-Hilfsfonds

    Alle Fragen finden Sie in unserem FAQ Corona-Hilfsfonds. Für weitere Fragen und zur Unterstützung steht Ihnen Fr. Geimer-Klein unter 0681/5004-232 oder geimerl@lv-saarland.drk.de gerne zur Verfügung.

    Wie läuft die Beantragung? – In drei Schritten zum Antrag

    1. Ausfüllen

    Ein/e Verantwortliche/r der Gliederungsebene füllt den Antrag sowie die dazugehörige Datenschutzerklärung (ab Seite 3 des Antragsbogens) digital oder in gedruckter Form aus. Zu jedem Antrag wird ein Kostenvoranschlag, ein Angebot oder eine Rechnung über den jeweiligen Antragsgegenstand benötigt. Diese können Sie als Kopie oder Scan einfach dem Antragsbogen beifügen. Rechnungen und Belege sind spätestens mit dem Verwendungsnachweis (den Sie zusammen mit der Förderzusage bekommen) bereitzustellen (weitere Infos dazu im FAQ).

    2. Abschicken

    Ausgefüllten Antragsbogen bis zum 20. Dezember 2020 an Fr. Geimer-Klein schicken:

    Per E-Mail (als Scan):
    geimerl@lv-saarland.drk.de
    Hinweis: Bitte achten Sie auf eine Dateigröße kleiner 3 MB.

    Per Post:
    DRK-Landesverband Saarland
    z.Hd. Fr. Lisa Geimer-Klein
    Wilhelm-Heinrich-Straße 9
    66117 Saarbrücken

    Per Fax:
    0681/5004-11-232

    3. Bereithalten

    Der Landesausschuss trifft die Vergabeentscheidung in seiner nächsten Sitzung. Über die Entscheidung werden die Antragsteller zeitnah benachrichtigt. Der Förderbericht beinhaltet Ihren Antrag, die eingereichten Belege sowie eine kurze Einschätzung, wie erfolgreich das Projekt oder die Beschaffung aus Ihrer Sicht waren. Bis dahin ist es wichtig, etwaige Rechnungen und Belege, die mit dem Projekt oder der Beschaffung im Zusammenhang stehen, zu sammeln und für den abschließenden Förderbericht bereitzuhalten. Wenn das beantragte Projekt oder die Beschaffung nicht ausreichend mit Rechnungen und Belegen nachgewiesen werden kann, können die bereits vergebenen Mittel zurückgefordert werden.