Das Gericht untersagt dem Verlag die Verbreitung mehrerer falscher Tatsachenbehauptungen unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
„Es ist sehr bedauerlich, dass der STERN durch eine tendenziöse und einseitige Berichterstattung, vermengt mit Halbwahrheiten und falschen Tatsachenbehauptungen, die wichtige Arbeit von ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern des DRK und seiner Blutspendedienste und ihr Wirken für Menschen in Not erschwert und herabgesetzt hat“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter. „Es bleibt zu hoffen, dass sich dadurch niemand von seinem gesellschaftlichen Engagement zugunsten anderer Menschen abhalten lässt.“