· Pressemitteilung

Gemeinsamer Aktionstag der Eltern-Kind-Kliniken am 10. November 2020 – der „Vergissmeinnicht-Tag“

Bildrechte: DRK-Service GmbH, In- und Ausland, nur DRK-Gliederungen und Gesellschaften Fotograf: Andre Zelck, Essen Dokumentation: Zustimmung Fotograf Essen, Fundort: DRK-Generalsekretariat, OE 35 DDM, Ordner Foto-Dokumentationen 14.3 Datum der Aufnahmen: 23.09.2014 Urheber: Andre Zelck, Essen Herausgeber: DRK e.V., OE 35 Copyright: DRK-Service GmbH, In- und Ausland, nur DRK-Gliederungen und Gesellschaften Bestätigung zur Urheberrechte-Nutzung Vorname/Name des Fotografen: Andre Zelck Strasse: Bullmannaue 13 PLZ und Ort: 45327 Essen eMailadresse: foto@andrezelck.com Zustimmung erteilt am: Essen, 20.07.2014 Bezeichnung: Foto: A. Zelck/DRK Vertrag vom: 20. Juli 2014 1. Der Fotograf versichert gegenüber dem DRK e.V, dass er über das gelieferte Fotomaterial, siehe Anhang, frei verfügen darf und eventuell abgebildete Personen mit einer Veröffentlichung ohne irgendwelche Vergütungen einverstanden sind. 2. Der Fotograf überträgt dem DRK e.V. alle Rechte an den Fotos: - zeitlich unbefristet, - Nutzung in Print-, Internet-, Bewegt- und digitalen Medien zulässig, - farbliche Veränderungen zulässig, - Nutzung in Ausschnitten oder Montagen zulässig, - elektronische Verfremdung zulässig, - digitale Speicherung und Vervielfältigung zulässig, - Weitergabe zur Nutzung der Fotos an DRK-Gliederungen und GmbHs zulässig, - Nutzung der Fotos im In- und Ausland zulässig. Aus dem Vertrag: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber räumlich, zeitlich und sachlich unbeschränkte, auf alle DRK-Gliederungen und -GmbHs übertragbare, einfache Nutzungsrechte an den in § 1 näher beschriebenen Leistungen/Leistungsergebnissen ein. Dies schließt das Recht ein, die Ergebnisse zu vervielfältigen, in beliebiger Weise zu bearbeiten, weiterzuentwickeln, zu ändern und in sonstiger Weise umzugestalten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in gleicher Weise zu nutzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Nutzungsrechte gemäß Absatz 1 auch sämtlichen Mitgliedsverbänden, insbesondere sämtlichen Landesverbänden und dem Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie den in diesen zusammengeschlossenen Kreisverbänden, Ortsvereinen, Vereinigungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen einzuräumen. Dies umfasst auch sämtliche verbundenen Unternehmen oder Einrichtungen der in Satz 1 genannten Verbände, Vereine und Einrichtungen sowie sämtliche Verbände, Vereine, Unternehmen und Einrichtungen, die zumindest auch die Bezeichnung, Deutsches Rotes Kreuz" tragen. Eine Übertragung von Nutzungsrechten auf externe Dritte ist nicht statthaft. Hier sind die Nutzungsrechte beim Fotografen einzuholen Die Nutzung kann insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung einschließlich Vermietung, Ausstrahlung, Vortrag, Aufführung, Vorführung, Sendung einschließlich Satellitensendung und Kabelweitersendung, öffentliche Zugänglichmachung, Wiedergabe durch Bild-, Ton- und Multimediaträger, Funksendungen sowie Einstellung in Datenbanken erfolgen. Ferner können die Fotografien auch anders als in der Originalfassung verwendet werden, also z.B. in Freistellungen, Ausschnitten, Montagen, fototechnisch verfremdet, koloriert oder schwarzweiß. Zustimmungserklärung der Fotografierten Hiermit willige ich in die Verwendung von Bildern meiner Person ein, die durch einen vom DRK-Generalsekretariat beauftragten Fotografen erstellt wurden. Die Bilder dienen dazu, die Angebote, Hilfen oder Services des DRK im Bild darzustellen. Sie werben für diesen Zweck. Das DRK-Generalsekretariat, Berlin, und seine DRK-Gliederungen wie Landes- oder Kreisverbände und Rotkreuz-GmbHs möchten die Bilder bundesweit für werbliche Zwecke und für die Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. Die Fotos sollen dazu wie folgt öffentlich gemacht werden: - als Illustration auf Internetseiten des Deutschen Roten Kreuzes, - in Broschüren, Faltblättern oder Postern des DRK, - auf Werbeflächen oder in Zeitungsanzeigen des DRK und seiner Gliederungen, - in redaktionellen Zusammenhängen, in denen über die Arbeit des DRK berichtet wird. Ich stimme der zeitlich unbegrenzten Verwendung dieser Personenaufnahmen für die oben genannten Zwecke ohne weitere Genehmigung zu. Die Rechteeinräumung an den Personenaufnahmen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur elektronischen Bearbeitung und Speicherung. 3. Der DRK e.V. wird freiwillig versuchen, die Bilder mit Ihrem Zusatz Foto: A.Zelck/DRK versehen und in dieser Form den DRK-Gliederungen nahelegen, die Bilder zu beschriften und zu veröffentlichen. Es übernimmt aber keine Verantwortung, wenn die Fotos ohne Namensnennung durch DRK-Gliederungen veröffentlicht werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 4. Die Einverständniserklärungen zur Verwendung der Personenabbildungen liegen von 17 Personen vor. 5. Dokumentation der Urheberrechtserklärungen DRK-Generalsekretariat, OE 35 Dienstleistungs- und Database-Marketing, Ordner Foto-Dokumentationen 14.3 Copyright: DRK-Service GmbH, In- und Ausland, nur DRK-Gliederungen und Gesellschaften

Die zweite Welle der Corona-Pandemie türmt sich auf. Höher und stärker als noch im Frühjahr 2020. Die Zahl der Infektionen steigt exponentiell. Dabei sind die Schäden der ersten Flutwelle aus dem Frühjahr noch nicht beseitigt und wirken weiterhin nach.

Nach den Anfängen der Müttergenesung in den 1950er Jahren hat sich die Vorsorge- und Rehabilitation für Mütter/Väter und Kinder mittlerweile als Pflichtleistung der GKV etabliert und ist heute zu einem systemrelevanten Teil der gesetzlichen Gesundheitsversorgung in Deutschland geworden.

Jährlich nahmen bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie fast 120.000 Mütter/Väter mit ihren Kindern bundesweit in 130 Kliniken, wie z.B. auch in der Klinik Haus Elstersteinpark des DRK-Landesverbandes Saarland e.V., an diesen bedeutenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen teil, um den gesundheitlichen Belastungen und Störungen der Zielgruppe aus der Mehrfachbelastung durch Kindererziehung, Haushalt und Beruf entgegenzuwirken. In diesen Kliniken engagieren sich mehr als

10.000 Mitarbeiter täglich mit Herzblut für die Gesundheit der kleinen und großen Patienten.

 

Nach dem Corona-Lockdown Mitte März wurden alle Kliniken mit einem Versorgungsvertrag nach §111a SGBV auf behördliche Anordnung geschlossen und konnten frühestens ab Ende Mai 2020 mit umfassenden Einschränkungen wieder öffnen. Unter Beachtung aller notwendigen Hygienerichtlinien wurden Pandemiepläne mit den Gesundheitsämtern abgestimmt. 

Heute gibt es für diese systemrelevanten Kliniken keine Möglichkeiten, den Schaden auszugleichen, der dadurch entsteht, dass die Betten Corona-bedingt nicht so ausgelastet werden können, wie dies vor der Pandemie der Fall war. Die Betten stehen daher aufgrund der Corona-bedingten Auflagen zu einem Teil leer. 

Die Bundesregierung hat neue, weitere Corona-Finanzhilfen angekündigt, damit die wirtschaftlichen Akteure, die Auswirkung und Einwirkungen der Pandemie, denen sie schuldlos ausgesetzt sind, bewältigen und überstehen können.

Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2020 die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes bis zum 31. März 2021 beschlossen und damit die von der Deutschen Rentenversicherung finanzierten Rehabilitationskliniken weiterhin unter einen Schutzschirm gestellt. Es ist nur logisch, dass die gesetzliche Krankenversicherung nun diesem Weg folgen muss, um die Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen zum Wohle der Versicherten zu erhalten. Unsere Forderung lautet daher:

Hilfen in der Krise gerecht verteilen, um die Existenz der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter/Väter und ihre Kinder zu sichern!

Eltern und ihre Kinder brauchen jetzt und in Zukunft dringend Medizinisch-therapeutische Behandlung sowie pädagogische Förderung, um durch die Folgen der Corona-Krise keine chronischen Gesundheitsschäden zu entwickeln! Die Corona-Generation benötigt die zielgruppenspezifische stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen als Grundlage für die Gesundheit unserer Gesellschaft in der Zukunft! Dieses Angebot muss langfristig gesichert bleiben für die mehr als 2,3 Millionen Mütter, Väter und Kinder, die in Deutschland eine solche Maßnahme dringend benötigen und nicht vergessen werden dürfen!

Quellen: Müttergenesungswerk

Gleichzeitig möchten wir auf die Petition zur Verlängerung des Rettungsschirms für die Kurkliniken für Mütter, Väter und pflegende Angehörige hinweisen. Bitte unterstützen Sie die Online-Petition durch Ihre Unterschrift - vielen Dank! https://www.change.org/FamilienRettungsschirm