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Geldauflagen

Ansprechpartnerin

Frau
Ekaterina Ritter

Tel: 0681 5004 109
RitterE@drk.saarland

Wilhelm-Heinrich-Str. 9
66117 Saarbrücken

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im Saarland benötigt Unterstützung für seinen Einsatz bei einer Vielzahl von Diensten, Aufgaben und Projekten. Mit Geldauflagen, sprich Bußgeldern, kann das DRK im Saarland genau dort helfen, wo die Not am größten ist.

Immer wieder kommt es vor, dass von Strafgerichten oder der Staatsanwaltschaft Geldauflagen und Bußgelder verhängt werden. Solche Zahlungen können als Spende an das DRK geleitet werden. Damit unterstützen Sie unsere humanitäre Arbeit in allen Gemeinden des Saarlandes.

Die Spende von Bußgeldern ist häufig leicht zu vereinbaren, wir helfen gerne.

Unsere Bankverbindungen für Bußgeldauflagen:

Saar LB
IBAN DE86 5905 0000 0014 0140 05
BIC SALADE55XXX

Sparkasse Saarbrücken

IBAN DE37 5905 0101 0000 030007
BIC SAKSDE55XXX

 

Bitte unterstützen Sie als Richter oder Staatsanwalt unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung. Vielen Dank!

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen.

  • Wir sind bei den Gerichten gelistet.  Die hierfür notwendigen Voraussetzungen, wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit, erfüllen wir. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit
  • Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Hierfür haben wir ein eigenes Geldauflagen-Konto eingerichtet. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Sie kennen Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich?
Dann freuen wir uns, wenn Sie ihnen von der Möglichkeit erzählen, die DRK-Arbeit durch die Zuweisung von Geldauflagen/die Spende von Bußgeld zu unterstützen.