Kurs-Betriebssanitaeter-buehnenbild.jpg Foto: A. Zelck / DRK

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Ausbildung Betriebssanitätsdienst

Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass im Betrieb die erforderlichen Mittel für eine wirksame Erste-Hilfe zur Verfügung stehen (siehe DGUV Grundsatz 1).

Unter gewissen Bedingungen, wenn beispielsweise mehr als 1500 Beschäftigte in einer Betriebsstätte anwesend sind, die Art/ Schwere und Zahl der Unfälle Sanitätspersonal erfordert oder wenn an einer Baustelle mehr als 100 Beschäftigte tätig sind, haben Unternehmen die Anwesenheit eines Betriebssanitätsdienstes sicherzustellen.

Betriebssanitäter:innen dürfen sich Beschäftigte nennen, die einen Grundlehrgang (63 Unterrichtseinheiten) sowie einen Aufbaulehrgang Betriebssanitätsdienst (32 Unterrichtseinheiten) an einer von der DGUV ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgreich abgeschlossen haben.

Wir führen beide Lehrgänge nach einem didaktisch integrierten Lehrgangskonzept durch, so dass die komplette Ausbildung nach 11 Tagen abgeschlossen wird. Theoretisches Grundwissen und praktische Fertigkeiten werden handlungsorientiert vermittelt. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab.

Die Ausbildung kann in unserer Bildungsstätte oder nach Absprache bei Ihnen als inhouse-Veranstaltung bei Ihnen stattfinden.

Teilnahmevoraussetzung ist der Nachweis einer Ersthelferausbildung, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Inhalte der Ausbildung (Auszug)

  • Vorgehen im Einsatz
  • Maßnahmen bei Störungen der lebenswichtigen Funktionen
  • Erweiterte Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Bekämpfung eines Schockes
  • Erkennen und Versorgen akuter Erkrankungen und Verletzungen
  • Hygiene und Dokumentation
  • Unterstützung des Betriebsarztes
  • Rettung und Transport
  • Aufgaben des Betriebssanitätsdienstes
  • Rechtsgrundlagen

 

Fortbildung Betriebssanitätsdienst

Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass die Betriebssanitäter:innen regelmäßig innerhalb von drei Jahren von einer ermächtigten Ausbildungsstelle fortgebildet werden.

Die Fortbildung hat einen Umfang von zwei Tagen.