Versprochen – Gehalten: Kabinett des Saarlandes beschließt die Gleichstellung von Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz
Für Einsätze und unterhalb der Katastrophenschwelle war bisher keine Freistellung für Helfende von privaten Hilfsorganisationen, wie auch das DRK, im Gesetz über Brandschutz, die technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vorgesehen. Durch Aufnahme einer Fallkategorie für „außergewöhnliche Einsatzlagen“ in das Gesetz sollen auch in Zukunft, im Falle eines entsprechenden Einsatzes, eine Freistellung und damit eine Fortführung ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Dies wird auch für die Freistellung bei Aus- und Fortbildung gelten.

Das Deutsche Rote Kreuz im DRK-Landesverband Saarland begrüßt nach jahrelangen Bemühungen die Entscheidung. „Dies ist nicht nur eine Wertschätzung für die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer“, so Michael Burkert, Präsident des DRK-Landesverbandes Saarland e.V., „sondern auch eine angemessene und notwendige Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes und Bevölkerungsschutzes, sowie der Ausbildung der Ehrenamtlichen. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und Innenminister Reinhold Jost setzen nun ihre Versprechungen um.“
Das DRK wird gerne mit seiner Expertise die weiteren Beratungen und die Umsetzung der Gesetzesänderung begleiten und unterstützen.