Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Durch Kombination mit 50% des Betrages der Kurzzeitpflege kann dieser Betrag auf 2.418 € für 6 Wochen im Jahr erweitert werden. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Jedoch ist abhängig wer die Leistung erbringt, erbringen Angehörige im 1. oder 2. Grad der Verwandtschaft die Leistung wird der Betrag der Verhinderungspflege nach der Höhe des Pflegegeldes berechnet.. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Weiterführende Informationen:
pflege.drk.saarland