Ambulante Pflege

Slawomir Zulewski

Ansprechpartner

Herr
Slawomir Zulewski

Tel: 06831 7610180
Fax: 06831 7610071

ZulewskiS(at)drk(dot)saarland

Carl-Friedrich-Gauß-Straße 4
66793 Saarwellingen

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung? Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unsere ambulanten Pflegedienste in Saarwellingen und St. Ingbert mit einem landesweiten Angebot stellen Ihnen  gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflege haben

    Unser Einzugsgebiet

    Ob im gesamten Landkreis Saarlouis, in der Großgemeinde Merzig, den Großgemeinden Beckingen, Mettlach und Völklingen oder den Stadtteilen Altenkessel, Alt-Saarbrücken, Burbach, Eschberg, Gersweiler, Klarenthal, Malstatt, St. Arnual, St. Johann und Rotenbühl - unser Team ist immer für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

    Unser MPG-Beauftagter: Christian Wittenburg

    Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

    • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
    • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
    • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
    • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
    • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 

    Wo kann ich mehr erfahren?

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unsere ambulanten Pflegedienste in Saarwellingen und in St. Ingbert.  Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unserer Pflegedienste. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

      Behandlungspflege

      Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
      • Injektionen
      • Verbände
      • Katheter legen und wechseln
      • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
      • Dekubitus-Versorgung
      • Augentropfen  verabreichen
      • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
      • Absaugen
      • Stoma-Versorgung
      • Einläufe
      • Enterale Ernährung über PEG Sonde
      • Parenterale Ernährung über Port

        Verhinderungspflege

        Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in § 39 SGB XI festgeschrieben ist und Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2 zusteht. 

        Diese Leistung greift, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verpflichtungen. Verhinderungspflege kann in der häuslichen Umgebung durch Laien oder durch einen ambulanten Dienst erbracht werden und ist damit oft flexibler in der Anwendung.Die bisher notwendige „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten ist entfallen. 

        Die Verhinderungspflege kann seit Juli 2025 bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden – zuvor lag die Grenze bei sechs Wochen. Die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zusammengelegt. Seit dem 1. Juli 2025 stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungen genutzt werden können – ganz nach Bedarf.

        Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

        Die Kurzzeitpflege ist für Situationen gedacht, in denen eine häusliche Pflege für eine gewisse Zeit nicht möglich oder ausreichend ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation. Hier wird der pflegebedürftige Angehörige vorübergehend stationär in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut.

        Die DRK-Pflegeberater finden passgenaue Lösungen für Ihre Pflegesituation.

        Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

        Das Service-Wohnen des DRK bietet betreutes Wohnen für Senioren.