
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung? Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unsere ambulanten Pflegedienste in Saarwellingen und St. Ingbert mit einem landesweiten Angebot stellen Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Ob im gesamten Landkreis Saarlouis, in der Großgemeinde Merzig, den Großgemeinden Beckingen, Mettlach und Völklingen oder den Stadtteilen Altenkessel, Alt-Saarbrücken, Burbach, Eschberg, Gersweiler, Klarenthal, Malstatt, St. Arnual, St. Johann und Rotenbühl - unser Team ist immer für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Unser MPG-Beauftagter: Christian Wittenburg
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unsere ambulanten Pflegedienste in Saarwellingen und in St. Ingbert. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in § 39 SGB XI festgeschrieben ist und Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2 zusteht.
Diese Leistung greift, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verpflichtungen. Verhinderungspflege kann in der häuslichen Umgebung durch Laien oder durch einen ambulanten Dienst erbracht werden und ist damit oft flexibler in der Anwendung.Die bisher notwendige „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten ist entfallen.
Die Verhinderungspflege kann seit Juli 2025 bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden – zuvor lag die Grenze bei sechs Wochen. Die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zusammengelegt. Seit dem 1. Juli 2025 stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungen genutzt werden können – ganz nach Bedarf.
Die Kurzzeitpflege ist für Situationen gedacht, in denen eine häusliche Pflege für eine gewisse Zeit nicht möglich oder ausreichend ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation. Hier wird der pflegebedürftige Angehörige vorübergehend stationär in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut.